Zur Person
Rechtsanwalt Axel Höper
Fachanwalt für Strafrecht · Fachanwalt für Medizinrecht · Kiel · bundesweit tätig
Zwei Fachanwaltschaften in einer Hand
Seit dem Jahr 2000 bin ich als Rechtsanwalt zugelassen. In dieser Zeit habe ich Angehörige der Heilberufe – Ärztinnen und Ärzte, Zahnärzte, Apotheker, Pflegekräfte und Einrichtungen – in Strafverfahren und in den Verfahren vertreten, die daran hängen: vor der Kammer, vor der Approbationsbehörde, vor den Zulassungsgremien.
Die Kombination aus Fachanwalt für Strafrecht und Fachanwalt für Medizinrecht ist in Deutschland selten. Sie ist im Medizinstrafrecht aber genau die Voraussetzung dafür, ein Sachverständigengutachten nicht nur strafprozessual, sondern auch medizinrechtlich anzugreifen – und eine Einlassung zu wählen, die auch berufsrechtlich trägt.
Für lokale Mandate in Kiel und Schleswig-Holstein außerhalb des Medizinstrafrechts informiere ich auf meiner Kanzleiseite hoeper-rechtsanwalt.de.
Werdegang
- Seit 2000 als Rechtsanwalt zugelassen
- Fachanwalt für Strafrecht und Fachanwalt für Medizinrecht
- Über 20 Jahre Gründungsgesellschafter einer Kieler Sozietät
- Seit 2021 in Bürogemeinschaft mit den Rechtsanwälten Bruck & Goerke, seit Juni 2025 zusätzlich mit Rechtsanwalt Andreas Meyer
- Kanzlei in der Holstenbrücke 2 in Kiels neuer Mitte am Holstenfleet
- Mitglied des Aufsichtsrats einer mittelständischen Aktiengesellschaft
Mitgliedschaften und Engagement
- Arbeitsgemeinschaft Strafrecht und Arbeitsgemeinschaft Medizinrecht im Deutschen Anwaltverein
- Kieler Anwaltverein
- Schleswig-Holsteinische Strafverteidigervereinigung
- Gründungsmitglied von MedLaw Solutions e.V., einem Netzwerk aus Medizin und Recht
- Referent der Rechtsanwaltskammer Schleswig-Holstein in der Referendarausbildung
Zwei Perspektiven
Was die Doppelqualifikation praktisch bedeutet
Das Verfahren beherrschen
Beweisverwertungsverbote, Beschlagnahmefragen, Einlassungsstrategie, Verständigung, Rechtsmittel – die Werkzeuge, mit denen ein Verfahren gesteuert wird.
Die Sache beherrschen
Facharztstandard, Leitlinien, Dokumentation nach § 630f BGB, GOÄ und EBM, Berufsordnung, Approbations- und Vertragsarztrecht – und die Fähigkeit, ein Sachverständigengutachten inhaltlich anzugreifen.
Im Medizinstrafverfahren entscheidet selten das eine oder das andere. Es entscheidet, dass beides in einer Hand liegt.
Kontakt
Im Ernstfall zählt jede Stunde
Ob Durchsuchung, Vorladung oder Anhörungsschreiben: Machen Sie keine Angaben zur Sache und melden Sie sich umgehend. Das erste Gespräch klärt, wo Sie stehen und was jetzt zu tun ist – vertraulich und unverbindlich.