Soforthilfe
Es passiert gerade. Was Sie jetzt tun sollten.
Durchsuchung, Vorladung, Anhörung, Festnahme: Die ersten Minuten entscheiden über den weiteren Verlauf des Verfahrens. Diese Seite ist so kurz gehalten, dass Sie sie im Ernstfall in zwei Minuten lesen können.
Durchsuchung läuft gerade
Keine Angaben, nichts unterschreiben, Widerspruch gegen die Mitnahme erklären – und anrufen. Alles Weitere klären wir am Telefon.
Was jetzt gilt Polizei oder StaatsanwaltschaftVorladung als Beschuldigter
Zu einer polizeilichen Vorladung müssen Sie nicht erscheinen. Sagen Sie den Termin ab, ohne sich zur Sache zu äußern, und lassen Sie zuerst Akteneinsicht nehmen.
Was jetzt gilt Approbationsbehörde, Kammer, Kassenärztliche VereinigungAnhörungsschreiben der Behörde
Fristen laufen, aber die Antwort ist kein Formular, sondern ein juristischer Schriftsatz – und sie wirkt in alle anderen Verfahren hinein.
Was jetzt gilt SofortmaßnahmenFestnahme oder Haftbefehl
Machen Sie von Ihrem Schweigerecht Gebrauch und verlangen Sie, einen Verteidiger anzurufen. Angehörige sollten unverzüglich Kontakt aufnehmen.
Was jetzt giltZehn Regeln
Die ersten Minuten einer Durchsuchung
Diese Regeln gelten für Praxis, Apotheke, Pflegedienst und Klinik gleichermaßen – und ebenso für die Durchsuchung Ihrer Wohnung.
- Bewahren Sie Ruhe und leisten Sie keinen WiderstandDie Durchsuchung selbst können Sie nicht verhindern. Was Sie verhindern können, sind vermeidbare Fehler.
- Machen Sie keine Angaben zur SacheKein „Das lässt sich doch aufklären“, kein „Das war nur ein Versehen“. Jedes Wort wird notiert. Höflich schweigen ist keine Unhöflichkeit, sondern Ihr verfassungsrechtlich verbürgtes Recht.
- Lassen Sie sich den Beschluss aushändigen und fotografieren Sie ihnAus dem Durchsuchungsbeschluss ergibt sich, was gesucht werden darf – und was nicht.
- Widersprechen Sie ausdrücklich der Durchsicht und MitnahmeDer Widerspruch verhindert die Mitnahme nicht, aber die Unterlagen gelten dann als vorläufig sichergestellt und nicht als freiwillig herausgegeben. Nur so bleiben Ihre Rechtsschutzmöglichkeiten vollständig erhalten. Lassen Sie den Widerspruch protokollieren.
- Geben Sie nichts „freiwillig“ heraus und unterschreiben Sie nichtsInsbesondere keine Einverständniserklärungen zur Durchsicht von Daten, deren Tragweite Sie im Moment nicht überblicken können.
- Löschen, ändern und ergänzen Sie nichtsNachträge in der Dokumentation sind elektronisch nachvollziehbar und zerstören mehr Vertrauen, als sie retten. Das gilt auch für E-Mails und Kalender.
- Weisen Sie auf die Versorgung Ihrer Patienten hinDie Durchsuchung muss verhältnismäßig ablaufen. Dokumentieren Sie Beeinträchtigungen des Betriebs.
- Sagen Sie Ihren Mitarbeitern, dass auch sie keine Angaben machen müssenZeugen können später ordnungsgemäß geladen werden. Spontane Äußerungen während einer Durchsuchung schaden fast immer.
- Notieren Sie, wer da war und was mitgenommen wurdeNamen, Dienststellen, Uhrzeiten, Räume, Geräte, Aktenordner. Verlangen Sie ein vollständiges Sicherstellungsverzeichnis.
- Rufen Sie sofort an – auch während die Durchsuchung läuftSie haben das Recht zu telefonieren. Für Durchsuchungsfälle unterbreche ich laufende Termine.
Sie haben während der Durchsuchung das Recht zu telefonieren. Nutzen Sie es sofort – nicht erst, wenn die Beamten das Haus verlassen haben.
Danach
Was in den Tagen nach der Maßnahme geschieht
Eine Durchsuchung ist nicht das Ende, sondern der sichtbare Anfang eines Ermittlungsverfahrens, das meist schon Monate läuft. Jetzt kommt es auf die richtige Reihenfolge an.
- Akteneinsicht vor Einlassung: Bevor Sie sich äußern, muss feststehen, was die Staatsanwaltschaft tatsächlich in der Hand hat.
- Rechtsschutz prüfen: Gegen Durchsuchung und Beschlagnahme gibt es Rechtsbehelfe. Verfahrensfehler können zur Unverwertbarkeit von Beweismitteln führen.
- Parallelverfahren mitdenken: Kammer, Kassenärztliche Vereinigung und Approbationsbehörde können eigene Verfahren einleiten. Ihre Einlassung muss von Anfang an auch dort tragen.
- Gedächtnisprotokoll: Halten Sie den Ablauf für sich und Ihren Verteidiger fest, solange die Erinnerung frisch ist – nicht für die Akte, sondern für die Verteidigung.
Ausführlich: Durchsuchung von Praxis, Apotheke und Einrichtung
Kontakt
Warten macht es nicht besser
Je früher die Verteidigung beginnt, desto größer der Gestaltungsspielraum. Nach der Anklage ist vieles nicht mehr zu korrigieren, was im Ermittlungsverfahren noch offen war.