Übersicht
Schwerpunkte im Medizinstrafrecht
Von der Durchsuchung über den Abrechnungsvorwurf bis zum Approbationsverfahren: Die Bereiche, in denen ich Angehörige der Heilberufe und ihre Einrichtungen verteidige – bundesweit.
Durchsuchung
Die ersten Minuten entscheiden. Was Sie tun – und vor allem lassen – sollten, wenn Staatsanwaltschaft und Polizei vor Ihnen stehen.
Mehr erfahren § 263 StGBAbrechnungsbetrug
Vorwürfe gegenüber KV, Kranken- und Pflegekassen. Warum nicht jede Falschabrechnung ein Betrug ist.
Mehr erfahren §§ 3, 5, 6 BÄOApprobationsentzug
Widerruf und Ruhen der Approbation – und warum die Strafverteidigung das von der ersten Stunde an mitdenken muss.
Mehr erfahren §§ 222, 229 StGBBehandlungs- und Pflegefehler
Fahrlässige Körperverletzung und fahrlässige Tötung nach einem Zwischenfall in Behandlung, Pflege oder Betreuung.
Mehr erfahren §§ 299a, 299b StGBKorruption im Gesundheitswesen
Wenn Kooperationsverträge, Zuweisungen und Beteiligungsmodelle ins Visier der Ermittler geraten.
Mehr erfahren KammerrechtBerufsgerichtliches Verfahren
Das Verfahren vor Ärzte- oder Apothekerkammer – oft unterschätzt, mit Folgen bis zur Feststellung der Berufsunwürdigkeit.
Mehr erfahren § 95 Abs. 6 SGB VVertragsarztrecht
Zulassungsentzug, Disziplinarverfahren der KV und Honorarrückforderung – die wirtschaftlich oft härteste Front.
Mehr erfahren AMG · BtMGArzneimittel und Betäubungsmittel
Verschreibungspraxis, Herstellung und Abgabe, Import und Lieferketten, Sterilrezepturen in der Apotheke.
Mehr erfahren MPDG · MDR · LFGBMedizinprodukte und Lebensmittel
Inverkehrbringen, Aufbereitung, Vorkommnismeldungen, CE-Konformität – und Vorwürfe nach dem LFGB.
Mehr erfahrenMandanten
Nach Berufsgruppen
Jede Berufsgruppe hat ihre eigenen Vorwürfe, ihre eigenen Aufsichtsstellen und ihre eigenen Fallstricke.
Ärztinnen, Ärzte und Zahnärzte
Praxis, MVZ, Klinik und Belegabteilung
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Offizin, Rezeptur, Heimversorgung
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Ambulant, stationär, Intensivpflege
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Prävention, Verträge, interne Untersuchungen
Zur SeiteKontakt
Im Ernstfall zählt jede Stunde
Ob Durchsuchung, Vorladung oder Anhörungsschreiben: Machen Sie keine Angaben zur Sache und melden Sie sich umgehend. Das erste Gespräch klärt, wo Sie stehen und was jetzt zu tun ist – vertraulich und unverbindlich.